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   BPatG, 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03   

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https://dejure.org/2004,26999
BPatG, 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03 (https://dejure.org/2004,26999)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03 (https://dejure.org/2004,26999)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 10 W (pat) 718/03 (https://dejure.org/2004,26999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Spaniers auf Verlängerung der Schutzdauer eines in Deutschland geschützten Musters auf 15 Jahre aufgrund der europarechtlichen Richtlinie zum Schutz von Mustern und Modellen (RL 71/98/EG); Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift in§ 66 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 4/91

    Fortgeltung bestehender Vorschriften für Muster und Modelle

    Auszug aus BPatG, 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03
    Dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schutzdauerverlängerung" (GRUR 1993, 667) Art. 5 GeschmMÄndG auch auf beim DPMA angemeldete Muster angewendet habe, beruhe auf einer analogen Anwendung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1993, 667 - Schutzdauerverlängerung) würde die Nichtanwendung dieser Vorschrift auf die bei dem DPMA hinterlegten Altmuster dazu führen, dass die Inhaber von Altmustern ungleich behandelt würden, je nachdem, ob sie, weil sie einen Sitz im Inland haben, ihre Muster bei den zuständigen Gerichten oder wegen Fehlens eines Inlandssitzes beim DPMA hatten hinterlegen müssen.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus BPatG, 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03
    Zwar ist der Inhalt von Richtlinien, die grundsätzlich der Umsetzung in das nationale Recht bedürfen, da sie sich nur an die Mitgliedsstaaten wenden, nach ganz herrschender Meinung von den nationalen Gerichten auch ohne Umsetzung bei der Auslegung des nationalen Rechts zu berücksichtigen, wenn der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht tätig geworden ist und der Inhalt der Richtlinie insgesamt oder im angewendeten Bereich eindeutig ist (richtlinienkonforme bzw. gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung, vgl. z.B. EugH NJW 1997, 3365, 3367 Tz 43 - Dorsch Consult; BGH NJW 1998, 2208 - Testpreis-Angebot; BlPMZ 1993, 482 - Dos; Schwarze, EU-Kommentar, Art. 10 EGV Rdn. 27, 28 mwN).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus BPatG, 28.10.2004 - 10 W (pat) 718/03
    Zwar ist der Inhalt von Richtlinien, die grundsätzlich der Umsetzung in das nationale Recht bedürfen, da sie sich nur an die Mitgliedsstaaten wenden, nach ganz herrschender Meinung von den nationalen Gerichten auch ohne Umsetzung bei der Auslegung des nationalen Rechts zu berücksichtigen, wenn der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht tätig geworden ist und der Inhalt der Richtlinie insgesamt oder im angewendeten Bereich eindeutig ist (richtlinienkonforme bzw. gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung, vgl. z.B. EugH NJW 1997, 3365, 3367 Tz 43 - Dorsch Consult; BGH NJW 1998, 2208 - Testpreis-Angebot; BlPMZ 1993, 482 - Dos; Schwarze, EU-Kommentar, Art. 10 EGV Rdn. 27, 28 mwN).
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